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Akupunktur

Hierbei handelt es sich um ein uraltes, ursprünglich aus China stammendes Verfahren, bei dem die Selbstheilungskräfte des Körpers durch Setzen eines Nadelreizes aktiviert werden.

Welche Erkrankungen können mit Akupunktur behandelt werden?

Es können vor allem Erkrankungen behandelt werden, die auf einer gestörten Organfunktion beruhen. Bei zerstörten Strukturen, z.B. starker Arthrose, kann die Akupunktur eine Linderung bewirken. Nicht selten kann dadurch ein notwendiger Gelenkersatz (Prothese) um einige Zeit hinausgezögert werden.

  • Kopfschmerzen und Migräne
  • Schulter-Arm-Syndrom
  • Halswirbelsäulensyndrom
  • Tennisellenbogen
  • Kreuzschmerzen und Ischialgien
  • Arthrose
  • Chronische Nasennebenhöhlenentzündung
  • Asthma bronchiale
  • Trigeminus-Neuralgie
  • Allergien
  • Regelstörungen
  • Raucherentwöhnung
  • Unterstützung bei der Gewichtsreduktion

Wann übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen die Behandlungskosten für Akupunktur?
Nach einem gemeinsamen Beschluss des Bundesausschusses der Krankenkassen und Ärzteverbände werden ab 1.1.2007 die Kosten für Akupunktur nur noch für Kniegelenksarthrose und untere Rückenschmerzen übernommen, die länger als 6 Monate bestehen. Akupunkturbehandlungen für alle anderen Erkrankungen müssen privat als sogenannte „individuelle Gesundheitsleistung“ („IGel“) berechnet werden. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an unsere medizinischen Fachangestellten oder Frau Dr. Rupp-Hartnik.

Akupunkturformen

Wir bieten Ihnen neben der klassischen Körperakupunktur auch Ohr- und Laserakupunktur an. Die Laserakupunktur hat einen besonderen Stellenwert bei Menschen mit Nadelphobie oder Kindern.

Dr. Birgitta Rupp-Hartnik

Dr. Birgitta Rupp-Hartnik

Fachärztin für Allgemeinmedizin
Marcus Zürl

Marcus Zürl

Facharzt für Allgemeinmedizin
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